TI-Komponenten

Für den Anschluss an die TI benötigt jede Betriebsstätte:

  • einen Konnektor, über den die Praxis an die TI angebunden wird
  • VPN-Zugangsdienst zur TI
  • mindestens ein (neues TI-kompatiblesKartenterminal
  • einen Praxisausweis (SMC-B) zur Registrierung und Anmeldung
  • Software-Update des Praxisverwaltungssystems (PVS)

Bitte beachten Sie: 

Die bisher in der Praxis vorhandenen Kartenterminals sind nicht an die TI anschließbar. Sie können jedoch weiter als „Backup“ für das Ersatzverfahren (Ausfall der TI) vorgehalten werden.

TI-Komponenten im Überblick

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Konnektor

Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Er ähnelt einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Der Konnektor ist mit den stationären Kartenterminals der Praxis sowie dem PVS per Netzwerk verbunden. Er enthält auch das notwendige Modul für das VSDM. Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die von der gematik zugelassen sind.

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VPN-Zugangsdienst

Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Auch diese Dienste müssen sich von der gematik zertifizieren lassen.

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Kartenterminal (eGK-Lesegeräte) stationär

Die neuen E-Health-Kartenterminals sind notwendig, um Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können; zunächst das VSDM.

 

Der elektronische Heilberufeausweis muss über die Terminals eingelesen werden. Die Geräte müssen von der gematik zugelassen sein.

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Kartenterminal mobil

Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen erhalten auch ein mobiles Kartenterminal. Diese Geräte arbeiten im Offline-Betrieb: Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich, dies erfolgt ausschließlich am Hauptstandort der Praxis. Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis oder ein eHBA zur Identifikation benötigt. Da erst im Verlauf des Jahres 2018 mit neuen mobilen Kartenlesegeräten zu rechnen ist, können Bestandsgeräte vorerst weiter verwendet werden.

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Praxisausweis (SMC-B Karte)

Den Praxisausweis benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in den Konnektor gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen. Damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, gelten für die Ausgabe der Praxisausweise besondere Sicherheitsanforderungen: Vertragsärzte beantragen ihren Praxisausweis bei einem von der gematik zugelassenen Kartenhersteller. Dieser Anbieter holt bei der zuständigen KV die Bestätigung darüber ein, dass der Antragssteller tatsächlich Vertragsarzt ist und damit Anspruch auf einen Praxisausweis hat.

! Bitte beachten Sie, dass der Erhalt der SMC-B-Karte innerhalb von 14 Tagen online bestätigt werden muss. Den Link für die Empfangsbestätigung finden Sie in dem Anschreiben.

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Optional: elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

Der eHBA ist für den Zugang zur TI keine Pflicht, wohl aber für bestimmte Anwendungen der TI. Bereits jetzt wird der Ausweis (außerhalb der TI) für die qualifizierte elektronische Signatur benötigt, zum Beispiel für den eArztbrief. Der erste Dienst VSDM erfordert keinen eHBA. Der später geplante Dienst "Notfallmanagement" erfordert jedoch den eHBA. Der eHBA kann bei der jeweiligen Landesärztekammer beantragt werden.

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Anpassung Praxisverwaltungssystem

Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) EVA muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. Das Update ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung. Dieses Update erhalten Sie rechtzeitig vor Installation der Komponenten. Natürlich muss auch das Praxisverwaltungssystem von der gematik geprüft sein.

Integration des KV-Safenet in die TI

Das Sichere Netz der KVen (SNK) ist an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Das heißt: Ärzte erreichen die Anwendungen im SNK künftig über den TI-Konnektor, zum Beispiel die OnlineAbrechnung. Das gilt im Übrigen auch für Praxen, die derzeit nicht an das Sichere Netz angeschlossen sind. Auch sie können dann die Angebote des SNK nutzen. Praxen, die heute das SNK nutzen und auf die TI umsteigen, können ihren KV-SafeNet-Anschluss mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. So müssen sie nicht zwei Anschlüsse parallel betreiben und finanzieren. Sind Ärzten einzelne Anwendungen im SNK besonders wichtig, empfiehlt es sich, vor der Kündigung bei deren Anbieter nachzufragen, ob diese Anwendungen nach der Übergangsfrist in der TI erreichbar sein werden.