TI-Förderung

Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Jede Praxis erhält eine Erstausstattungspauschale, die die Kosten für den Konnektor und für ein bis drei Kartenterminals umfasst. Zusätzlich gibt es eine Starterpauschale, die die Kosten für das PVS-Software-Update, die Installation der Technik sowie den Zusatzaufwand der Praxen in der Startphase des VSDM umfasst.

Auch für die laufenden Betriebskosten erhalten Praxen Zuschüsse: für die Wartung und die notwendigen Updates des Konnektors sowie für den VPN-Zugangsdienst. Weitere laufende Pauschalen sind für den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) vorgesehen.

Ferner wird ein mobiles Kartenterminal finanziert, wenn Ärzte Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen oder in ausgelagerten Praxisräumen tätig sind.

Erforderliche Erstausstattung für die TI

Für den Anschluss an die TI benötigt jede Betriebsstätte:

  • einen Konnektor, über den die Praxis an die TI angebunden wird
  • VPN-Zugangsdienst zur TI
  • mindestens ein (neues TI-kompatiblesKartenterminal
  • einen Praxisausweis (SMC-B) zur Registrierung und Anmeldung
  • Software-Update des Praxisverwaltungssystems (PVS)

Bis zum 30. Juni 2019 müssen die Praxen für das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Ohne aktiven VSDM drohen Praxen Honorarabzug.